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Frau vapt am Arbeitsplatz vor dem PC

Auf einen Blick

  • Gesetzeslage: Es gibt kein spezielles Gesetz für E-Zigaretten am Arbeitsplatz.
  • Hausrecht: Ob Vaping erlaubt ist, entscheidet der Arbeitgeber im Rahmen seines Hausrechts.
  • Betriebsregeln: Viele Unternehmen behandeln Vaping ähnlich wie Rauchen in ihren Richtlinien.
  • Öffentliche Bereiche: In öffentlichen Einrichtungen ist das Dampfen meist grundsätzlich untersagt.
  • Folgen: Verstöße gegen interne Regeln können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Gibt es ein Gesetz für E-Zigaretten am Arbeitsplatz?

Aktuell gibt es kein spezielles Gesetz, das den Konsum von E-Zigaretten am Arbeitsplatz eindeutig regelt. Das deutsche Nichtraucherschutzgesetz bezieht sich in erster Linie auf Tabakprodukte. Da E-Zigaretten keinen Tabak verbrennen, fallen sie rechtlich nicht automatisch unter die gleichen Bestimmungen.

Hausrecht des Arbeitgebers

Ob das Dampfen erlaubt ist, entscheidet in den meisten Fällen der Arbeitgeber im Rahmen seines Hausrechts. Unternehmen können das Vaping komplett untersagen, auf bestimmte Bereiche beschränken oder – seltener – erlauben.

Typische Regelungen in Unternehmen

Viele Firmen orientieren sich bei ihren Richtlinien für E-Zigaretten an bestehenden Raucherregelungen:

  • Verbote in Innenräumen: Das Dampfen ist in der Regel in Büros, Besprechungsräumen und Produktionsbereichen untersagt.
  • Erlaubt in Raucherbereichen: Manche Arbeitgeber gestatten die Nutzung von E-Zigaretten in ausgewiesenen Raucherzonen. 
  • Individuelle Regelungen: Einige Unternehmen haben spezielle Dampferbereiche eingerichtet oder flexible interne Richtlinien eingeführt.

Tipp: Betriebsvereinbarungen und interne Richtlinien sind die wichtigste Grundlage, um zu verstehen, ob und wo das Dampfen am Arbeitsplatz erlaubt ist.

Vaping in öffentlichen Einrichtungen und Betrieben

In öffentlichen Gebäuden wie Behörden, Schulen oder Krankenhäusern gilt häufig ein generelles Rauch- und Dampfverbot. Auch in Betrieben mit Publikumsverkehr oder sensiblen Bereichen (z. B. Lebensmittelproduktion) ist das Dampfen in der Regel verboten.

EU-Vorgaben zum Thema Dampfen am Arbeitsplatz

Die Europäische Union überlässt die Regulierung von E-Zigaretten den Mitgliedstaaten. Während einige Länder strengere Vorschriften haben (z. B. Frankreich oder Belgien), gibt es in Deutschland und Österreich keine spezifischen gesetzlichen Einschränkungen für den Arbeitsplatz.

Können E-Zigaretten mit Tabak gleichgestellt werden?

Obwohl E-Zigaretten nicht unter die traditionellen Rauchverbote für Tabak fallen, entscheiden sich viele Arbeitgeber aus Gründen des Arbeitsschutzes und der Rücksichtnahme auf Nichtraucher:innen, das Dampfen ähnlich wie das Rauchen zu behandeln.

Gründe für Einschränkungen:

 

  • Geruchsbelästigung durch Aromen
  • Missverständnisse bei Kunden oder Besucher:innen
  • Sicherheitsvorgaben, z. B. wegen Akkus oder Dampfentwicklung

 

Was passiert bei Verstößen gegen interne Vaping-Regeln?

Wer gegen die betriebsinternen Regelungen verstößt, muss mit einer Abmahnung oder anderen arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Besonders in Betrieben mit klar definierten Rauch- und Dampfzonen sollten sich Mitarbeitende an die Vorgaben halten.

Fazit: Klare Regeln für Vaping am Arbeitsplatz schaffen Sicherheit

Auch wenn es keine einheitliche gesetzliche Regelung für E-Zigaretten am Arbeitsplatz gibt, sollten sich Nutzer:innen immer an die Vorgaben des Arbeitgebers halten. Die Einhaltung der Unternehmensrichtlinien und ein offener Umgang können helfen, Missverständnisse im Zusammenhang mit dem Dampfen am Arbeitsplatz zu vermeiden.

Geschrieben von Christine Albert
Reviewed by 5 Minuten
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