Aktuell gibt es kein spezielles Gesetz, das den Konsum von E-Zigaretten am Arbeitsplatz eindeutig regelt. Das deutsche Nichtraucherschutzgesetz bezieht sich in erster Linie auf Tabakprodukte. Da E-Zigaretten keinen Tabak verbrennen, fallen sie rechtlich nicht automatisch unter die gleichen Bestimmungen.
Ob das Dampfen erlaubt ist, entscheidet in den meisten Fällen der Arbeitgeber im Rahmen seines Hausrechts. Unternehmen können das Vaping komplett untersagen, auf bestimmte Bereiche beschränken oder – seltener – erlauben.
Viele Firmen orientieren sich bei ihren Richtlinien für E-Zigaretten an bestehenden Raucherregelungen:
Tipp: Betriebsvereinbarungen und interne Richtlinien sind die wichtigste Grundlage, um zu verstehen, ob und wo das Dampfen am Arbeitsplatz erlaubt ist.
In öffentlichen Gebäuden wie Behörden, Schulen oder Krankenhäusern gilt häufig ein generelles Rauch- und Dampfverbot. Auch in Betrieben mit Publikumsverkehr oder sensiblen Bereichen (z. B. Lebensmittelproduktion) ist das Dampfen in der Regel verboten.
Die Europäische Union überlässt die Regulierung von E-Zigaretten den Mitgliedstaaten. Während einige Länder strengere Vorschriften haben (z. B. Frankreich oder Belgien), gibt es in Deutschland und Österreich keine spezifischen gesetzlichen Einschränkungen für den Arbeitsplatz.
Obwohl E-Zigaretten nicht unter die traditionellen Rauchverbote für Tabak fallen, entscheiden sich viele Arbeitgeber aus Gründen des Arbeitsschutzes und der Rücksichtnahme auf Nichtraucher:innen, das Dampfen ähnlich wie das Rauchen zu behandeln.
Wer gegen die betriebsinternen Regelungen verstößt, muss mit einer Abmahnung oder anderen arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Besonders in Betrieben mit klar definierten Rauch- und Dampfzonen sollten sich Mitarbeitende an die Vorgaben halten.
Auch wenn es keine einheitliche gesetzliche Regelung für E-Zigaretten am Arbeitsplatz gibt, sollten sich Nutzer:innen immer an die Vorgaben des Arbeitgebers halten. Die Einhaltung der Unternehmensrichtlinien und ein offener Umgang können helfen, Missverständnisse im Zusammenhang mit dem Dampfen am Arbeitsplatz zu vermeiden.