In Deutschland gibt es keine speziellen gesetzlichen Regelungen, die das Dampfen von E-Zigaretten während der Arbeitszeit explizit betreffen. Das Nichtraucherschutzgesetz bezieht sich in erster Linie auf Tabakprodukte. Da E-Zigaretten keinen Tabak verbrennen, fallen sie nicht automatisch unter die gleichen Vorschriften. Dennoch haben Arbeitgeber das Recht, das Dampfen im Betrieb zu regeln oder einzuschränken.
Arbeitgeber können im Rahmen ihres Hausrechts entscheiden, ob und wo das Dampfen erlaubt ist. Viele Unternehmen orientieren sich dabei an bestehenden Raucherrichtlinien und gestatten das Vaping nur in ausgewiesenen Raucherzonen oder während offizieller Pausen.
Ja, in den meisten Betrieben gilt: Wer dampfen möchte, muss das während der offiziellen Pausen tun oder explizit dafür vorgesehene Bereiche aufsuchen. Zusätzliche „Vaping-Pausen“ außerhalb der regulären Pausenzeiten sind nur erlaubt, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich gestattet.
Ob Sie im Büro dampfen dürfen, hängt von den internen Richtlinien Ihres Unternehmens ab. In Großraumbüros oder gemeinschaftlich genutzten Räumen ist das Dampfen meist untersagt, um Kolleg:innen nicht zu stören.
Viele Arbeitgeber erlauben das Vaping in:
Tipp: Fragen Sie im Zweifel immer Ihre Personalabteilung oder werfen Sie einen Blick in die Betriebsvereinbarung.
Besonders drinnen, aber auch draußen, kann es die Akzeptanz im Umfeld erhöhen, wenn Sie neutrale Aromen, wie frische Minz- oder Zitrus-Aromen, schweren, süßen Geschmacksrichtungen vorziehen.
In der EU gibt es keine einheitliche Regelung, die das Dampfen am Arbeitsplatz betrifft. Jedes Land handhabt das Thema unterschiedlich. Während Länder wie Frankreich strengere Vorgaben haben, sind die Regelungen in Deutschland offen und den Unternehmen selbst überlassen.
Das Dampfen am Arbeitsplatz ist in Deutschland nicht gesetzlich verboten, unterliegt aber den Vorgaben des Arbeitgebers. Wer während der Arbeitszeit zur E-Zigarette greift, sollte sich an betriebsinterne Regeln halten, Rücksicht auf Kollegen nehmen und das Vaping auf Pausen oder ausgewiesene Bereiche beschränken.