Ja, Vapes und E-Zigaretten dürfen auf Flugreisen mitgeführt werden - allerdings nur im Handgepäck. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) schreibt vor, dass Akkus und elektronische Geräte mit Lithiumbatterien nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden dürfen. Das gilt auch für Einweg-Vapes mit fest verbauten Akkus.
Wichtig: Die Nutzung der Geräte an Bord ist bei allen Fluggesellschaften untersagt.
Die Vorschriften für das Mitführen von Vaping-Geräten und Zubehör im Flugzeug sind klar geregelt:
Beim Passieren der Sicherheitskontrolle gelten für Vaping-Geräte und Zubehör folgende Hinweise:
Für Vaping-Geräte und Zubehör gelten während des Flugs bestimmte Vorschriften:
Nicht erlaubt:
Erlaubt:
Gute Vorbereitung schützt nicht nur Ihr Gerät, sondern sorgt auch für einen reibungsloseren Ablauf am Flughafen. Beachten Sie folgende Tipps:
Einweg-Vapes wie die Elf Bar 600, Elfa oder Lost Mary Tappo (erhältlich auf VapeGlobe) sollten sicher und kindersicher verpackt sein.
E-Zigaretten dürfen mit ins Flugzeug genommen werden - aber ausschließlich im Handgepäck und unter Einhaltung der Sicherheitsvorgaben. Wer sein Gerät vorbereitet, verpackt, die Akkus absichert und sich an die Regelungen hält, reist stressfrei und sicher. Denken Sie daran: Dampfen ist an Bord nicht erlaubt - planen Sie Ihre Nutzung an Flughäfen entsprechend.
Ja, aber nur im Handgepäck und nicht aktiviert. Eine sichere Verpackung wird empfohlen.
Nein, das Laden von Geräten während des Fluges ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
Es gibt keine einheitliche Begrenzung - achten Sie aber auf die Vorgaben der Airline.