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EU komission

Auf einen Blick

  • Die EU-Kommission äußert Bedenken gegen Österreichs Vape-Gesetzentwurf.
  • Geplant sind ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten und strengere Inhaltsstoffregeln.
  • Die Kommission sieht mögliche Konflikte mit der EU-Tabakprodukterichtlinie (TPD).
  • Unklare Definitionen von Einweg-Produkten könnten die Umsetzung erschweren.
  • Die Verabschiedung des Gesetzes verzögert sich mindestens bis Juni 2026.

Welche Einwände hat die EU-Kommission gegen den Gesetzentwurf?

Über das TRIS‑System haben die EU‑Kommission und Schweden Einwände gegen die geplanten Änderungen der österreichischen Vape‑Gesetzgebung erhoben. Der Vorschlag umfasst sowohl ein Verbot von Einweg‑Vapes als auch eine Ausdehnung bestehender Inhaltsstoffregeln, die derzeit nur für nikotinhaltige E‑Liquids gelten, auf Produkte ohne Nikotin.

In ihrer detaillierten Stellungnahme stellt die EU‑Kommission fest, dass Teile des Entwurfs Regelungen beeinträchtigen oder aufheben könnten, die bereits durch die EU‑Tabakprodukterichtlinie (TPD) harmonisiert sind. „Wenn Mitgliedstaaten ohne klare rechtliche Grundlage über die EU‑Vorgaben hinausgehen, entsteht die Gefahr einer Fragmentierung des Binnenmarkts“, sagt Markus
Lindblad, Head of External Affairs bei Haypp.

„Das geht zulasten der Rechtssicherheit und des Zugangs der Verbraucher zu regulierten Alternativen.“

Unklare Definition von Einweg‑Produkten

Die EU‑Kommission fordert die österreichischen Behörden auf, klarzustellen, was unter „Einweg‑E‑Zigaretten“ zu verstehen ist. Eine unpräzise Abgrenzung könne laut Kommission zu Problemen bei der Anwendung der TPD führen, die E‑Zigaretten bereits auf EU‑Ebene regelt.

„Definitionen sind im EU‑Recht entscheidend. Wenn unklar ist, welche Produkte erfasst sind, wird Regulierung sowohl ineffektiv als auch rechtlich unsicher“, so Lindblad.

Notifizierung nach TPD und verlängerte Stillhaltefrist

Die EU‑Kommission weist außerdem darauf hin, dass Österreich am 23. Dezember 2025 das Notifizierungsverfahren nach Artikel 24 Absatz 3 der Tabakprodukterichtlinie eingeleitet hat. Dieser Artikel erlaubt nationale Verbote nur dann, wenn sie verhältnismäßig und mit dem EU‑Recht vereinbar sind.

Die Abgabe einer detaillierten Stellungnahme bedeutet, dass Österreich das Gesetz frühestens am 30. Juni 2026 verabschieden darf.

Unsicherheit für den Markt

Die Stellungnahme stoppt die österreichischen Pläne nicht automatisch, signalisiert jedoch, dass wesentliche Änderungen erforderlich sein könnten. Bis dahin bleibt der Markt für Vaping‑Produkte in der EU unsicher – abhängig davon, wie Österreich seinen Entwurf an die Einwände der EU‑Kommission anpasst.

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