Die Geschichte der E-Zigarette begann im Jahr 1963, als der US-Amerikaner Herbert A. Gilbert die erste elektronische Zigarette der Welt erfand. Danach entwickelten andere Erfinder weitere Patente, doch keines davon schaffte den Durchbruch. Das änderte sich 2003, als der Chinese Hon Link die erste moderne E-Zigarette erfand und auf den chinesischen Markt brachte. Nur wenige Jahre später begann der weltweite Export. E-Zigaretten sind seit ca. 2007 in Deutschland erhältlich und werden seither immer populärer.
E-Zigaretten und Nachfüllbehälter werden in der EU durch die Tabakproduktrichtlinie (Richtlinie 2014/40/EU) reguliert. In Deutschland wurde diese Richtlinie im Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) umgesetzt. Seit 2021 sind auch nikotinfreie E-Zigaretten und Nachfüllbehälter davon betroffen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bietet eine Übersicht zu den gesetzlichen Vorgaben für nikotinhaltige und nikotinfreie Vapes.
Folgende Anforderungen gelten an E-Flüssigkeiten (E-Liquids):
Diese Inhaltsstoffe sind verboten:
Im Alltag gibt es immer wieder Situationen, die die Frage aufwerfen: Darf ich hier eigentlich meine E-Zigarette benutzen? Wir zeigen, was es in Bars und Restaurants, in der Bahn und im ÖPNV sowie am Arbeitsplatz zu beachten gibt.
Viele E-Raucher genießen ihre Vape gerne in Verbindung mit einem Drink in der Lieblingsbar oder bei einem Restaurantbesuch. Doch welche Regeln gelten hier? Laut eines Urteils des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2014 fällt das Vapen nicht unter das Nichtrauchergesetz. Denn: Eine Vape werde nicht im Sinne des Gesetzes “geraucht”, da kein Tabak verbrannt werde wie beim traditionellen Rauchen. Somit ist das Benutzen des Dampfers prinzipiell erlaubt.
Doch es gilt: Der Wirt hat das letzte Wort, das Hausrecht gilt. Fragen Sie also zuerst unbedingt den Wirt um Erlaubnis. Auch die Gäste in Ihrer unmittelbaren Nähe sollten informiert werden, da sie sich durch den Dampf gestört fühlen könnten. Oft kann aufsteigender Dampf mit Zigarettenrauch verwechselt werden. Suchen Sie am besten das Gespräch, um klarzustellen, dass es sich lediglich um Dampf handelt.
Landesweit gibt es keine einheitliche Rechtsprechung oder Gesetzgebung zum E-Zigaretten-Dampfen in der Öffentlichkeit, und somit auch nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch an Orten, die allgemein als öffentlich gelten, wie zum Beispiel Bahnhöfen, gelten die entsprechenden betriebsinternen Regelungen. Die Hausordnung der Deutschen Bahn ist in Bahnhöfen und Zügen entscheidend. Die aktuelle Hausordnung der Deutschen Bahn besagt, dass “Rauchen, einschließlich E-Zigaretten und Verdampfern, außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche” untersagt ist. Dies gilt auch in allen Zügen. Eine Missachtung kann eine Strafgebühr oder ein Hausverbot zur Folge haben.
Was gilt aber nun für andere Bahngesellschaften? Immer die jeweilige Hausordnung! Informieren Sie sich und fragen Sie im Zweifelsfall nach. In der Regel unterscheiden sich die Hausordnungen anderer Gesellschaften jedoch kaum von jener der Deutschen Bahn. Meist lässt sich auch beobachten, dass das Vapen überall dort verboten ist, wo auch das Rauchen untersagt ist.
Um die nichtrauchenden Mitarbeiter zu schützen, ist das Rauchen von normalen Zigaretten am Arbeitsplatz untersagt. Doch wie sieht es mit Dampfern aus? Wie in vielen Bereichen gibt es auch für E-Zigaretten am Arbeitsplatz noch kein einheitliches Gesetz und damit auch kein rechtsverbindliches Verbot. Auch hier bietet die jeweilige Hausordnung Orientierung und zeigt auf, was gilt. Es ist also eine Frage des Einzelfalls. Wir empfehlen: Wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten und informieren Sie sich darüber, was in Ihrem Arbeitsumfeld vorgeschrieben ist.
Seit April 2016 ist in Deutschland der Verkauf von E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche verboten. Auch der Konsum von E-Zigaretten ist für Personen unter 18 Jahren verboten. Das Verkaufs- und Konsumverbot gilt sowohl für nikotinhaltige als auch für nicht-nikotinhaltige Liquids. Mit dem Gesetz möchte man Minderjährige schützen.
Die Altersverifizierung ist Teil unserer Arbeit, um junge Menschen vor Nikotinprodukten zu schützen. Es ist eine wichtige Aufgabe, und da unsere Website Informationen über Vapes (ein Nikotinprodukt) enthält, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, um auf unsere Website zugreifen oder auf VapeGlobe einkaufen zu können. Wenn Sie Ihre Bestellung bei VapeGlobe aufgeben, führen wir eine Überprüfung über die Schufa durch, um Ihr Alter zu verifizieren.
Derzeit lassen sich zwei neue Entwicklungen hinsichtlich der Vape-Gesetze in Deutschland beobachten:
Ab dem 1. Januar 2024 ist der Verkauf sämtlicher Tabakaromen in Deutschland verboten.Dieses Verbot gilt nicht nur für Zigaretten, sondern auch für Vapes. Das Hauptziel dieser verschärften Regelung besteht darin, den Konsum aromatisierter Tabakerzeugnisse insbesondere bei jüngeren Zielgruppen zu reduzieren.
Kommt das Ende der Einweg-E-Zigaretten im Jahr 2026? Vieles deutet darauf hin, dass Vapes vom EU-Markt verschwinden könnten. Denn: Laut der neuen Batterieverordnung sollen Batterien in tragbaren Geräten in der EU künftig austauschbar sein. Ursprünglich wurde diese Verordnung erlassen, um die Umweltauswirkungen von Batterien zu bekämpfen und die Wiederverwendung und das Recycling von Batterien zu fördern. Konkrete Pläne für ein generelles Verbot von E-Zigaretten gibt es in Deutschland allerdings (noch) nicht. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gegen Einweg-E-Zigaretten vorzugehen. Die genauen Einzelheiten dieser Maßnahmen und der Zeitpunkt ihrer Umsetzung sind jedoch noch unklar.