Frau mit Koffer am Flughafen

Auf einen Blick

  • Handgepäck: Vapes dürfen nur im Handgepäck transportiert werden.
  • Nutzungsverbot: Vapen ist im Flugzeug weltweit untersagt.
  • Verpackung: Akkus und Liquids müssen sicher und dicht verpackt sein.
  • Airline-Regeln: Vorschriften der Fluggesellschaften vorher prüfen.
  • Sicherheitszonen: Vapen ist nur in ausgewiesenen Raucherbereichen erlaubt.

Darf man Vapes im Flugzeug mitnehmen?

Ja, E-Zigaretten und Vapes sind in der Regel im Flugzeug erlaubt – jedoch nur im Handgepäck. Laut der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und den meisten kommerziellen Fluggesellschaften dürfen diese Geräte nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, da sie Lithiumbatterien enthalten¹. Ihr Transport ist nur unter strengen Vorgaben gestattet, die das Risiko während des Flugs minimieren sollen.

 

E-Zigaretten im Handgepäck oder Aufgabegepäck – Was ist erlaubt?

Vape-Geräte und Zubehör müssen gemäß den Sicherheitsvorschriften der Luftfahrt transportiert werden. Es gelten in der Regel folgende Regeln:

Handgepäck: E-Zigaretten, Vapes und Ersatzakkus dürfen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden.

Aufgabegepäck: Lithiumhaltige Batterien und Vape-Geräte dürfen aufgrund der Brandgefahr nicht im Aufgabegepäck transportiert werden.

Flüssigkeiten: E-Liquids müssen in Behältern mit maximal 100 ml Fassungsvermögen aufbewahrt und in einem transparenten 1-Liter-Plastikbeutel gemäß den üblichen Handgepäckbestimmungen transportiert werden.

Wichtig: Die Vorschriften können je nach Fluggesellschaft leicht variieren. Informieren Sie sich vor Reiseantritt unbedingt über die aktuellen Bestimmungen Ihrer Airline.

Elf Bar und andere Vapes im Handgepäck mitführen

Einweg- und wiederaufladbare Vapes – wie die Elf Bar 600 oder Elfa – dürfen unter Einhaltung folgender Sicherheitsmaßnahmen mitgeführt werden:

  • Nur im Handgepäck erlaubt
  • Originalverpackung wird empfohlen, um unbeabsichtigte Aktivierung zu vermeiden
  • Geräte müssen während des Transports ausgeschaltet und gegen versehentliche Aktivierung gesichert sein
  • Pods und E-Liquids sollten dicht verschlossen und auslaufsicher verpackt sein

 

Vapes und E-Zigaretten im Aufgabegepäck – Das ist zu beachten

Akkus und wiederaufladbare Batterien dürfen nicht im Aufgabegepäck transportiert werden!
Dies gilt auch für fest verbaute Batterien in Einweg-Vapes.

Flüssigkeiten dürfen im Aufgabegepäck größer als 100 ml sein, sollten jedoch bruchsicher und auslaufsicher verpackt werden.

Die deutsche Luftfahrtbehörde (Luftfahrt-Bundesamt) warnt ebenfalls vor dem Risiko durch Lithium-Batterien²: 

„Lithiumbatterien müssen mit äußerster Vorsicht behandelt werden. Lithiumbatterien müssen mit dem Gerät kompatibel sein. Die installierten Batterien dürfen die maximale Auslegung des Gerätes nicht überschreiten. Selbstgemachte „modifizierte“ Akkupacks - egal ob in einem Gerät installiert oder als Ersatz getragen - sind in Flugzeugen verboten. Ersatzakkus müssen im Handgepäck untergebracht werden.“

 

Darf man während des Flugs vapen?

Nein. Die Nutzung von Vapes oder E-Zigaretten an Bord ist auf allen kommerziellen Fluglinien weltweit verboten. Dies fällt unter die Regelungen zum Rauchverbot und wird wie das Rauchen von Tabak behandelt.

An den meisten Flughäfen hierzulande gilt: Wo Rauchen erlaubt ist, ist in der Regel auch das Vapen gestattet – also in ausgewiesenen Raucherzonen.

Achtung: In anderen Ländern kann das völlig anders geregelt sein. Informieren Sie sich daher unbedingt vorab, ob und wo Vapen an Ihrem Ziel-Flughafen erlaubt ist.

 

Tipps für das Reisen mit Vape-Geräten

Um Ihr Vape-Gerät sicher zu transportieren und den geltenden Reisevorschriften zu entsprechen, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Akkustand prüfen: Stellen Sie sicher, dass der Akku vor der Abreise ausreichend geladen ist – vermeiden Sie jedoch Überladung und das Laden während des Flugs.
  • Pods und Liquids sichern: Verwenden Sie versiegelte, auslaufsichere Behälter oder die Originalverpackung, um Auslaufen während des Transports zu verhindern.
  • Regeln von Airline und Reiseziel prüfen: Vorschriften können je nach Fluggesellschaft und Land unterschiedlich sein. Informieren Sie sich im Voraus über Regelungen zum Akku-Transport und zur Nutzung von Vapes.

 

Nutzungseinschränkungen einplanen: An Bord ist Vaping nicht gestattet. Nutzen Sie an Flughäfen – falls vorhanden – ausgewiesene Rauch- oder Vape-Bereiche während Zwischenstopps.

 

E-Zigaretten für Flugreisen richtig verpacken

Auch wenn die genauen Anforderungen je nach Fluggesellschaft variieren können, orientieren sich die folgenden Schritte an den allgemeinen Empfehlungen von Luftfahrtbehörden und Herstellern, um Ihr Vape-Gerät sicher im Handgepäck zu transportieren:

  • Schalten Sie das Gerät vor dem Verpacken aus.
  • Entfernen Sie – falls vom Design vorgesehen – den Akku, um Risiken während des Transports zu minimieren.
  • Trennen Sie den Pod oder Verdampfer, wenn möglich.
  • Entleeren Sie eventuell verbleibendes Liquid, um Auslaufen zu vermeiden.
  • Bewahren Sie alle Teile in einem schützenden Etui oder einer Tasche auf, um sie sicher und geordnet zu transportieren.
  • Platzieren Sie das Gerät und die Einzelteile gut gesichert im Handgepäck, um Bewegungen oder Beschädigungen während des Flugs zu vermeiden.
  • Nach der Ankunft können Sie das Gerät wieder zusammenbauen und nur gemäß den örtlichen Vorschriften verwenden.

 

Fazit: Reisen mit Vapes erfordert sorgfältigen Umgang

Geräte wie die Elf Bar und vergleichbare Modelle dürfen im Handgepäck mitgeführt, jedoch nicht während des Flugs verwendet werden.
Um Probleme bei der Sicherheitskontrolle zu vermeiden und eine reibungslose Reise zu gewährleisten, sollten Sie Ihr Gerät immer ordnungsgemäß verpacken, die Handgepäckvorschriften einhalten und sich vorab über die Richtlinien Ihrer Fluggesellschaft sowie die Regelungen im Zielland informieren.

Quellen

¹Internationale Zivilluftfahrtorganisation: E-Zigaretten im Flugzeug

²Luftfahrt-Bundesamt: Lithiumbatterien

Geschrieben von Christine Albert
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