Ja, E-Zigaretten und Vapes sind in der Regel im Flugzeug erlaubt – jedoch nur im Handgepäck. Laut der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und den meisten kommerziellen Fluggesellschaften dürfen diese Geräte nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, da sie Lithiumbatterien enthalten¹. Ihr Transport ist nur unter strengen Vorgaben gestattet, die das Risiko während des Flugs minimieren sollen.
Vape-Geräte und Zubehör müssen gemäß den Sicherheitsvorschriften der Luftfahrt transportiert werden. Es gelten in der Regel folgende Regeln:
Handgepäck: E-Zigaretten, Vapes und Ersatzakkus dürfen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden.
Aufgabegepäck: Lithiumhaltige Batterien und Vape-Geräte dürfen aufgrund der Brandgefahr nicht im Aufgabegepäck transportiert werden.
Flüssigkeiten: E-Liquids müssen in Behältern mit maximal 100 ml Fassungsvermögen aufbewahrt und in einem transparenten 1-Liter-Plastikbeutel gemäß den üblichen Handgepäckbestimmungen transportiert werden.
Wichtig: Die Vorschriften können je nach Fluggesellschaft leicht variieren. Informieren Sie sich vor Reiseantritt unbedingt über die aktuellen Bestimmungen Ihrer Airline.
Einweg- und wiederaufladbare Vapes – wie die Elf Bar 600 oder Elfa – dürfen unter Einhaltung folgender Sicherheitsmaßnahmen mitgeführt werden:
Akkus und wiederaufladbare Batterien dürfen nicht im Aufgabegepäck transportiert werden!
Dies gilt auch für fest verbaute Batterien in Einweg-Vapes.
Flüssigkeiten dürfen im Aufgabegepäck größer als 100 ml sein, sollten jedoch bruchsicher und auslaufsicher verpackt werden.
Die deutsche Luftfahrtbehörde (Luftfahrt-Bundesamt) warnt ebenfalls vor dem Risiko durch Lithium-Batterien²:
„Lithiumbatterien müssen mit äußerster Vorsicht behandelt werden. Lithiumbatterien müssen mit dem Gerät kompatibel sein. Die installierten Batterien dürfen die maximale Auslegung des Gerätes nicht überschreiten. Selbstgemachte „modifizierte“ Akkupacks - egal ob in einem Gerät installiert oder als Ersatz getragen - sind in Flugzeugen verboten. Ersatzakkus müssen im Handgepäck untergebracht werden.“
Nein. Die Nutzung von Vapes oder E-Zigaretten an Bord ist auf allen kommerziellen Fluglinien weltweit verboten. Dies fällt unter die Regelungen zum Rauchverbot und wird wie das Rauchen von Tabak behandelt.
An den meisten Flughäfen hierzulande gilt: Wo Rauchen erlaubt ist, ist in der Regel auch das Vapen gestattet – also in ausgewiesenen Raucherzonen.
Achtung: In anderen Ländern kann das völlig anders geregelt sein. Informieren Sie sich daher unbedingt vorab, ob und wo Vapen an Ihrem Ziel-Flughafen erlaubt ist.
Um Ihr Vape-Gerät sicher zu transportieren und den geltenden Reisevorschriften zu entsprechen, beachten Sie bitte Folgendes:
Nutzungseinschränkungen einplanen: An Bord ist Vaping nicht gestattet. Nutzen Sie an Flughäfen – falls vorhanden – ausgewiesene Rauch- oder Vape-Bereiche während Zwischenstopps.
Auch wenn die genauen Anforderungen je nach Fluggesellschaft variieren können, orientieren sich die folgenden Schritte an den allgemeinen Empfehlungen von Luftfahrtbehörden und Herstellern, um Ihr Vape-Gerät sicher im Handgepäck zu transportieren:
Geräte wie die Elf Bar und vergleichbare Modelle dürfen im Handgepäck mitgeführt, jedoch nicht während des Flugs verwendet werden.
Um Probleme bei der Sicherheitskontrolle zu vermeiden und eine reibungslose Reise zu gewährleisten, sollten Sie Ihr Gerät immer ordnungsgemäß verpacken, die Handgepäckvorschriften einhalten und sich vorab über die Richtlinien Ihrer Fluggesellschaft sowie die Regelungen im Zielland informieren.
¹Internationale Zivilluftfahrtorganisation: E-Zigaretten im Flugzeug
²Luftfahrt-Bundesamt: Lithiumbatterien